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Anforderung/Bestellung eines Versicherungskennzeichens für das Verkehrsjahr 2012/2013
(Ein Versicherungskennzeichen bieten wir Ihnen an, wenn Sie Ihren Wohn- oder Geschäftssitz innerhalb unseres Geschäftsgebietes (das ist das ehemalige Land Lippe in den Grenzen von 1924) haben. Andernfalls wenden Sie sich bitte an den in Ihrer Region tätigen öffentlich-rechtlichen Versicherer.)
Fahrzeugart
-Bitte auswählen-
Leichtmofa einsitzig bis 20 km/h
Mofa einsitzig bis 25 km/h
Moped bis 45 km/h
Moped bis 50 km/h (siehe Hinweis 1)
Moped bis 60 km/h (siehe Hinweis 2)
Mokick bis 45 km/h
Mokick bis 50 km/h (siehe Hinweis 1)
Mokick bis 60 km/h (siehe Hinweis 2)
Roller bis 45 km/h
Roller bis 50 km/h (siehe Hinweis 1)
Roller bis 60 km/h (siehe Hinweis 2)
Kleinkraftrad dreirädrig bis 45 km/h
Leichtkraftfahrzeug max.350 Kg vierrädrig bis 45 km/h
Krankenfahrstuhl (§18 (2) Nr 5.StVZO) bis 25 km/h
Krankenfahrstuhl (§18 (2) Nr 5.StVZO) bis 30 km/h
Krankenfahrstuhl (§18 (2) Nr 5.StVZO) über 30 km/h (siehe Hinweis 3)
Hersteller des Fahrzeugs
Fahrgestell-Nr.
Bitte schauen Sie in der Betriebserlaubnis nach!
Versicherungsbeginn
tt.mm.yyyy
(frühestens 01.03.2012 um 00:00 Uhr,
Ablauf 28.02.2013 um 24:00 Uhr)
Den Beitrag entnehmen Sie bitte unserer
Beitragsübersicht
für Mopedversicherungen!
Deckungsumfang Haftpflichtversicherung
100 Mio. EUR Pauschaldeckung
Deckungsumfang Fahrzeugversicherung
-Bitte auswählen-
Ohne Fahrzeugteilversicherung
Fahrzeugteilversicherung ohne Selbstbeteiligung
Fahrzeugteilversicherung mit 150,- EUR Selbstbeteiligung
Partnernummer
Vers.- Schein- Nr.
Fahrzeugwechsel
Ja
Nein
Vorname
Nachname
Straße, Haus-Nr.
PLZ, Wohnort
Ort
Geburtsdatum
tt.mm.yyyy
Geburtsdatum des jüngsten Fahrers
tt.mm.yyyy
Ihre Telefonnummer
eMail
Bemerkungen
z.B. wann Sie telefonisch erreichbar sind
Die Versicherung bezieht sich auf das oben bezeichnete Kraftfahrzeug mit Versicherungskennzeichen.
Vermietung an Selbstfahrer ist nicht versichert.
Versicherungskennzeichen und Bescheinigung verlieren ihre Gültigkeit am 28.02.2013 um 24:00 Uhr.
Hinweise zu den Fahrzeugarten
Fahrräder mit Hilfsmotor oder Kleinkrafträder, die bis zum 1.1.2002 in Verkehr gekommen sind.
Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor i.S.d. bisherigen Bestimmungen der DDR bis
50 ccm
und einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h brauchen keine amtlichen Kennzeichen zu führen, wenn sie bis zum 29.2.1992 erstmals in Verkehr gekommen sind.
Krankenfahrstühle im Sinne der bisherigen Vorschriften der DDR mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 30 km/h brauchen keine amtlichen Kennzeichen zu führen, wenn sie bis zum 28.2.1991 erstmals in Verkehr gekommen sind.
Hinweis zur Beitragsberechnung
Die Beitragsberechnung erfolgt für die Zeit vom Versicherungsbeginn bis zum oben angegebenen Ablauf.