| | Finanziell beweglich im Alter - optimieren Sie Ihre Altersversorgung
| | | So funktioniert die Entgeltumwandlung über die Lippische Pensionsfonds AG |
| | | Seit 2002 hat jeder Arbeitnehmer das Recht auf Entgeltumwandlung. Bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze können Sie von Ihrem Bruttogehalt steuerfrei für Ihre persönliche Alterssicherung verwenden - in 2012 sind das bis zu 4.488 Euro jährlich. | | |
| | | Sie wandeln einen Teil Ihres Bruttogehaltes um und erhalten eine wertgleiche betriebliche Altersversorgung über den Pensionsfonds. Die Auszahlung versteuern Sie erst im Rentenalter, und zwar mit einem voraussichtlich niedrigeren Steuersatz als heute. Zusätzlich verringern Sie damit Ihre Sozialabgaben, denn die umgewandelten Gehaltsteile sind bis zu einer Höhe von 2.688 Euro sozialabgabenfrei.
| | | Noch Fragen zum Thema? So erreichen Sie Peter Brunnert: Brunnert_P@lippische.de oder Tel. 05231/990-730 Wir stehen Ihnen gern telefonisch unter der Service-Nr. 05231 990-991 zur Verfügung oder melden Sie uns Ihre Wünsche einfach über unser »Kontaktformular . << zurück |
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