 | 100 % Erstattung für Arzthonorare bei ambulanter Behandlung sowie der Kosten ambulanter Operationen im Krankenhaus. |
 | Arzneimittel bis 3.000 Euro (Rechnungsbetrag pro Kalenderjahr) werden zu 80 % erstattet, darüber zu 100 Prozent. |
 | Kostenerstattung für ambulante Psychotherapie zu 80 %. |
 | Übernahme von 80 % der Kosten für Heilmittel. |
 | Erstattung von 100 % des Rechnungsbetrages für ärztlich verordnete Sehhilfen bis zu einem Betrag von 100 Euro pro Kalenderjahr. |
 | Übernahme von 60 % der Kosten für den Heilpraktiker. |
 | 100 % Erstattung der allgemeinen Behandlung bei stationärem Krankenhausaufenthalt im Mehrbettzimmer. |
 | 100 % Erstattung der Kosten für die Zahnbehandlung sowie für Inlays. |
 | Zahnersatz: 70 % Kostenerstattung für Rechnungsbeträge bis 1.000 Euro pro Jahr, für Teilbeträge darüber hinaus 50 %. |
 | Kieferorthopädie: Bei einem Eintrittsalter unter 18 Jahre werden die Kosten für Kieferorthopädie zu 100 %übernommen. |