| Fünf Versicherungen zu Ihrem Schutz
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| 1. Feuer-Ertragsausfall-Versicherung |
| Abgebrannt - und dann monatelang ohne betriebliche Einnahmen? Davor schützt Sie eine Feuer-Ertragsausfall-Versicherung! |
Nach einem Feuerschaden wird der eigentliche Sachschaden an Ihren Gebäuden oder am Inventar durch Ihre Feuerversicherung reguliert. Was aber ist mit den Einkommensverlusten, die Ihnen durch eine Produktionsunter-brechung entstehen? Darüber hinaus können Ihnen Mehraufwendungen entstehen, weil z. B. Gebäude oder Anlagen gemietet oder Lohnunternehmen in Anspruch genommen werden müssen. Die Ertragsausfälle und Mehrkosten nach einem Feuerschaden deckt die Feuer-Ertragsausfall-Versicherung der Lippischen ab.
Umfang des Versicherungsschutzes Die Lippische erstattet Ihnen einen Feuerschaden:
Ertragsausfall:  | Gewinne entfallen. | | Fortlaufende Kosten, wie beispielsweise Löhne, Fremdkapitalzinsen, Miet- und Pachtzahlung etc., können nicht reduziert werden. | Mehrkosten: | Fremde Grundstücke, Gebäude, Räume, Anlagen oder Einrichtungen werden genutzt. |  | Lohnunternehmen oder Maschinenringe müssen in Anspruch genommen werden. | | Maßnahmen, um den Kundenstamm zu erhalten, sind erforderlich.
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Der entstandene und von der Lippischen ersetzte Schaden entspricht dem entgangenen Deckungsbeitrag Ihres Betriebes. Für den Zeitraum von 12 Monaten erbringen wir diese Leistungen. |
| 2. Dynamische Inventar-Versicherung mit pauschaler Summenermittlung | 
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| | Sie können auf die Ermittlung der Inventar-Versicherungssumme aufgrund der Vielzahl der unterschiedlichen Inventarpositionen sehr viel Zeit verwenden. Aber dieses aufwändige Verfahren muss nicht sein. Wir ermitteln anhand von wenigen Aufgaben die richtige Versicherungssumme für Ihren Betrieb und bieten Ihnen einen äußerst umfangreichen Versicherungsschutz für Ihr Inventar. Die Vorteile dieser Versicherungsform:
Sie nennen uns einfach die landwirtschaftliche Nutzfläche sowie die Anzahl der Tierplätze Ihres Betriebes und wir ermitteln anhand von pauschalen Wertansätzen die entsprechende Versicherungssumme. Die Versicherungsumme enthält folgende versicherte Sachen:
 | Betriebseinrichtung |  | Wirtschaftsvorräte |  | Tierbestand |  | Hackfrüchte und Obst |  | Ernte | | |
In Form einer Einzelwertermittlung werden ergänzt:
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| | 3. Gebäude- und Inventar-Versicherung Unser landwirtschaftliches Produktkonzept Lippische AgrarPolice bietet Ihnen folgende Leistungen ohne Aufpreis: Leistungsbeschreibung:
| Versicherte Gefahren (sofern vereinbart) | Versicherungs-umfang | Unterversicherungsverzicht in der gleitenden Neuwert-Versicherung von Gebäuden
Sonstige Grundstücksbestandteile (z. B. Hofbefestigungen und Brücken-waagen) in der Gebäudeversicherung
An der Außenseite des Gebäudes angebrachte Sachen (z. B. Hofbe-leuchtungen)
| Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel | Unbegrenzt | Nutzwärme- und Betriebsschäden
Brandschäden an Erhitzungs-anlagen inkl. Inhalt
Überspannungsschäden durch Blitz unter Einschluss der Folgeschäden
Tiere gegen Stromschlag | Feuer | 100 % der Versicherungssumme | Erweiterung des Versicherungs-ortes auf die Bundesrepublik Deutschland in der Inventarver-sicherung
Summenausgleich in der Inventar-Versicherung
Sachen in Feldscheunen, Großballenlager und Schober
| Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel | Aufräumungs- Abbruch-, Bewegungs- und Schutzkosten
Mehrkosten durch Preissteigerungen oder behördliche Wiederaufbaubeschränkungen
Wiederherstellung von Akten, Plänen etc. in der Inventar-Versicherung
Dekontamination von Erdreich | Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel | 100 % der Versicherungssumme, maximal 1 Mio. EUR | Gebäudebeschädigungen durch unbefugte Dritte bei einem Einbruch
Fermentations- und Schwelzersetzungsschäden
Sachverständigenkosten | Feuer | Aufräumungskosten für Bäume in der Gebäude-Versicherung | Sturm | Privater und gewerblicher Miet- und Pachtverlust für versicherte Gebäude | Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel | 12 Monate | Entwertungsgrenze in der gleitenden Neuwert-Versicherung auf 40 % reduziert
Verzicht auf die Anwendung der Entwertungsstaffel in der gleitenden Neuwert-Versicherung
Keine Entwertungsgrenze in der Inventar-Versicherung | Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel | |
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4. Haftpflicht-Versicherung | 
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| | | Umfang des Versicherungsschutzes in der Betriebs-Haftpflicht-Versicherung: | Als Landwirt sind Sie für Schäden, die durch Sie oder Ihre Mitarbeiter verursacht werden, ersatzpflichtig. Um das daraus entstehende finanzielle Risiko weitestgehend abzusichern, sollte die Betriebs- und Produkthaftpflicht-Versicherung bei keinem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb fehlen.
| | | | Nicht versicherungspflichtige selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 20 km/h, die ausschließlich im eigenen Betrieb oder zur Nachbarschaftshilfe eingesetzt werden. |
| Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht-Versicherung für alle betrieblich genutzten Gebäude und Flächen (ohne Vermietrisiko). |  | Bauherren-Haftplicht-Versicherung für Bauvorhaben auf dem Betriebsgrundstück bis zu einer Bausumme von 50.000 EUR. |  | Dreistufige Beitragsberechnung für Betriebe ohne Viehhaltung, ohne Weidehaltung und mit Weidehaltung. Die Tierhalter-Haftpflicht-Versicherung für Nutzvieh (z.B. Rinder, Schweine,Schafe) einschließlich Flurschäden ist dann ggf. mitversichert. | | Privathaftpflicht-Versicherung für den Betriebsinhaber und seine auf dem Betriebsgrundstück lebenden Angehörigen einschließlich der Privathaftpflicht des Altenteilers, sofern dieser nicht hauptberuflich außerhalb des versicherten Betriebes tätig ist. |
| Die integrierte Umwelt-Haftpflicht-Versicherung bietet z.B. Deckung aus der Lagerung von: |

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| |  | Sickersäften aus Silos sowie von Jauche und Gülle bis 3 Mio Liter, | | |  | Mineralölen, bis zu einem Gesamtfassungsvermögen aller vorhandenen Behälter bis 15.000 Liter, | | |  | Flüssigdünger bis 10.000 Liter und festen Düngemitteln, soweit diese im Zusammenhang mit dem versicherten land- und forstwirtschaftlichen Betrieb steht, | | | | Kleingebinde bis zu einer Gesamtlagermenge von 500 Liter in Einzelgebinden bis 60 Liter. |
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5. Erweiterte Produkt-Haftpflicht-Versicherung | 
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| | | Erweiterte Produkt-Haftpflicht-Versicherung für landwirtschaftliche Betriebe
| Nahezu jeder Landwirt kann in die Situation geraten, für die von ihm in Verkehr gebrachten, fehlerhaften Produkte auf Schadenersatz in Anspruch genommen zu werden. Für einen Teil des Risikos besteht Versicherungsschutz im Rahmen der landwirtschaftlichen Betriebs-Haftpflicht-Versicherung. Kein Versicherungsschutz besteht hier für Vermögensschäden.  | Beispielfälle | | Der Landwirt liefert Getreide an die Genossenschaft und sichert im Rahmen seines Abnahmevertrages zu, dass das Getreide frei von Schädlingen ist. Die Genossenschaft stellt später einen Befall mit Kornkäfern fest. |
| Beim Milchhof wird festgestellt, dass die angelieferte Milch insgesamt nicht verarbeitet werden kann, da sie mit hemmstoffbelasteter Milch eines Lieferbetriebes vermischt worden ist. |  | Der Landwirt liefert Kartoffeln an eine Firma, die daraus u.a. Kartoffelsalat herstellt. Während der Produktion wird festgestellt, dass sich Glassplitter in den Kartoffeln befinden. In der Lagerhalle des Landwirts sind beim Verladen der Kartoffeln Deckenlampen beschädigt worden. Die bereits fertiggestellten Chargen sind unverkäuflich. |
| Das vom Landwirt an den Mühlenbetrieb gelieferte Getreide wird dort gemahlen. Anschließend wird festgestellt, dass das Mehl Verunreinigungen aufweist, die nachweislich die Landwirtschaft zu vertreten hat.
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In allen geschilderten Fällen entstehen dem Abnehmer Vermögensschäden in Form von Vernichtungs- und Entsorgungskosten, Mindererlösen, vergeblich aufgewandten Kosten für sonstige Zutaten oder Waren und Produktionskosten, für die im Rahmen der Betriebs-Haftpflicht-Versicherung kein Versicherungs-schutz besteht. Jeder Landwirt sollte darum eine erweiterte Produkt-Haftpflicht-Versicherung abschließen, die gegen einen verhältnismäßig geringen Beitragszuschlag in die Betriebs-Haftpflicht-Versicherung integriert werden kann. |
Haben Sie noch Fragen zur Lippischen AgrarPolice? Dann schicken Sie uns einfach eine E-mail unter service@lippische.de . Wir sind da, wenn es um die Sicherheit in der Landwirtschaft geht. Sie können natürlich auch unsere Hotline, Tel. 05231 990-991 nutzen oder sich in einem unserer Servicebüros beraten lassen.
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Kundeninformation Lippische AgrarPolice
 | Kundeninformation Haftpflicht in der Landwirtschaft
 | Kundeninformation RBE-Landwirtschaft
 | Kundeninformation RBE-Land-Plus
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