Suche
 
Home Sitemap Kontakt Datenschutz Anbieter
 
Spezial-Straf-Rechtsschutz

Denn schon ein Vorwurf reicht!
 
 


Ohne Rechtsschutz kann es schnell ernst werden.

Unternehmer, Selbstständige und Geschäftsführer bewegen sich mit ihren Entscheidungen täglich auf dünnem Eis. Das gilt vor allem, wenn es um das Thema Strafrecht geht.
Schon ein anonymer Vorwurf reicht, und die Staatsanwaltschaft ermittelt. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Vorwurf berechtigt ist oder nicht. Vom Vorwurf der Steuerhinterziehung über Betriebsunfälle bis zu Umweltdelikten … Hier hilft Ihnen der Spezial-Straf-Rechtsschutz, insbesondere auch beim Vorwurf eines vorsätzlichen Vergehens oder Verbrechens.

In solchen Fällen brauchen Sie den richtigen Anwalt und die passende Versicherung. Einen Anwalt, der weiß, was zu tun ist, und der Sie richtig berät. Und eine Versicherung, die die Kosten auch im Falle einer Honorarvereinbarung übernimmt. Denn je nach Schwierigkeit der Angelegenheit und der vertraglich vereinbarten Anwaltsvergütung können sehr hohe Kosten anfallen.


Der Baustein S umfasst:
Straf-Rechtsschutz
Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
Hilfestellung eines Anwalts bei einer notwendig gewordenen Presseerklärung 1.500 EUR
Sachverständigengutachten zur Entlastung der Beschuldigten 3.800 EUR
Zeugenbetreuung für einen Mitarbeiter, der vernommen wird 1.000 EUR
Honorarvereinbarung für den Verteidiger des Geschäftsführers 28 Std. je 300 EUR 8.400 EUR
Honorarvereinbarung für den Verteidiger des Personalchefs 30 Std. je 250 EUR 7.500 EUR
Honorarvereinbarung für den anwaltlichen Koordinator 14 Std. je 200 EUR 2.800 EUR
Kosten: 25.000 EUR

Ein Leistungsbeispiel:

Nach Informationen aus der Zeitung sollen Sie als namhafter Arbeitgeber am Ort Schwarzarbeiter beschäftigen. Darüber hinaus sollen Lohnabrechnungen der deutschen Stammmitarbeiter fingiert und geleistete Überstunden „brutto für netto“ ausgezahlt worden sein. Es besteht der Verdacht des Einsatzes ausländischer Arbeitskräfte ohne Arbeitsgenehmigung und des Betruges zum Nachteil der Sozialversicherung. Die Schwerpunktabteilung „Wirtschaftsstraftaten“ der Staatsanwaltschaft leitet ein Ermittlungsverfahren gegen Sie als Geschäftsführer und Ihren verantwortlichen Personalchef der Firma ein. Schließlich wird eine Einstellung des Verfahrens erzielt.

Angegeben sind die zu erwartenden Kosten eines Rechtsstreits in der jeweils beschriebenen Situation.

Eintritt des Versicherungsfalls: Die angeblich strafbare Handlung kann vor Beginn des Versicherungsvertrages liegen. Nur das Ermittlungsverfahren muss im Vertragszeitraum eingeleitet worden sein.

Möchten Sie ein konkretes Angebot? Dann schicken Sie uns einfach eine E-mail unter service@lippische.de.
Sie können natürlich auch unsere Hotline, Tel. 05231 990-991 nutzen oder sich in einem unserer Servicebüros unverbindlich beraten lassen.
empty.gif