Suche
 
Home Sitemap Kontakt Datenschutz Anbieter


Merkblatt für Mopedversicherungen
Stand 01.03.2010

Dieser Tarif gilt nur für Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen (Moped, Mokick, Mofa).

Wir freuen uns, dass Sie sich für unsere günstigen Tarife interessieren. Diese Tarife bieten wir Ihnen an, wenn Sie Ihren Wohn- oder Geschäftssitz innerhalb unseres Geschäftsgebietes (das ist das ehemalige Land Lippe in den Grenzen von 1924) haben. Andernfalls wenden Sie sich bitte an den in Ihrer Region tätigen öffentlich-rechtlichen Versicherer.
Sofern Sie Ihren ständigen Wohnsitz in unserem Geschäftsgebiet haben, können Sie hier Ihr Moped-Kennzeichen beantragen. Unser Servicebüro wird sich umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.
 

Alle Beträge in EUR

Haftpflichtversicherung mit 100 Mio. EUR Pauschaldeckung (bei Personenschäden 8 Mio. EUR je geschädigter Person)
Beiträge ab 1.3.2010 bis 28.2.2011ohne Teilkaskoeinschließlich Teilkasko
mit 150 EUR Selbstbeteiligung
einschließlich Teilkasko
ohne Selbstbeteiligung

Fahrräder mit Hilfsmotor (Leichtmofa, Mofa, Moped) und Kleinkrafträder bis 60 km/h (Mokick, Roller);
dreirädrige Kleinkrafträder mit max. 45 km/h

58,0094,00130,00

Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit max. 350 kg Leermasse und max. 45 km/h

145,00235,00325,00
Maschinell angetriebene Krankenfahrstühle im Sinne von § 3 Abs. 2 Nr. 1e) FZV33,0054,0066,00

Bei einem Vertragsabschluss nach dem 1. März wird die Prämie nach dem Kurztarif abgerechnet.

Bei einem Abschluss in den Monaten:

März bis April100%Juli75%Oktober50%Januar25%
Mai90% August70% November40% Februar15%
Juni80% September60% Dezember30%   

jeweils vom Jahresbeitrag.

Hinweise:

  • Für Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen gibt es keinen Schadenfreiheitsrabatt.
  • Die schadenfreie Versicherungszeit kann nicht auf eine andere Fahrzeugart übertragen werden.
  • Bei Verkauf geht der Vertrag auf den Erwerber über, welcher dem Veräußerer die anteilige Prämie für die restliche Laufzeit des Vertrages erstatten muss. Der Erwerber ist berechtigt, den Vertrag bis zum nächstfolgenden Monatsende Februar fortzusetzen. Das Versicherungskennzeichen verbleibt am Fahrzeug, der Versicherungsschein ist dem Erwerber auszuhändigen. Der Verkauf ist unter Angabe des Erwerbers an uns zu melden.
    Will der Erwerber das Fahrzeug anderweitig versichern, müssen das Versicherungskennzeichen und der Versicherungsschein an uns zurückgegeben werden, der unverbrauchte Teil der Prämie wird dem bisherigen Versicherungsnehmer erstattet.
  • Bei vorübergehender Stilllegung wird keine Prämie erstattet.
  • Bei Verschrottung wird die bezahlte Prämie auf ein Ersatzfahrzeug angerechnet, für welches ein neues Versicherungskennzeichen und ein neuer Versicherungsschein ausgegeben werden. Das Kennzeichen und der Versicherungsschein für das verschrottete Fahrzeug sind an uns zurückzugeben.
    Wird ein Fahrzeug verschrottet, ohne dass ein Ersatzfahrzeug beschafft wird, so wird Prämie im Rahmen von G.7 der AKBV erstattet, wenn das Versicherungskennzeichen und der Versicherungsschein an uns zurückgegeben werden.
  • Moped-Kennzeichen können Sie online anfordern oder erhalten Sie direkt in unserer Hauptverwaltung und in unseren Servicebüros .

Mopedfahrer aufgepasst!
Die Beiträge für Fahrräder mit Hilfsmotor (Leichtmofa,Mofa,Moped) und Kleinkrafträder bis 60 km/h (Mokick, Roller) bleiben unverändert. Und wer sich sein neues Mopedkennzeichen von der Lippischen holt, erhält kostenlos einen Kenn- zeichenverstärker dazu.   


Moped-Schilder bekommen
Sie auch in allen
ServiceCentern

empty.gif